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   BPatG, 24.03.2006 - 17 W (pat) 328/03   

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BPatG, 24.03.2006 - 17 W (pat) 328/03 (https://dejure.org/2006,37858)
BPatG, Entscheidung vom 24.03.2006 - 17 W (pat) 328/03 (https://dejure.org/2006,37858)
BPatG, Entscheidung vom 24. März 2006 - 17 W (pat) 328/03 (https://dejure.org/2006,37858)
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  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 24.03.2006 - 17 W (pat) 328/03
    Für eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Einspruchsbegründung ist es nämlich erforderlich, dass die Einsprechende die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Umstände im Einzelnen so darlegt, dass der Patentinhaber und das Patentgericht (§ 147 Abs. 3 PatG) daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes ziehen können (BGH in GRUR 1972, 592, 593 - Sortiergerät; GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn; GRUR 1988, 113, 114 - Alkyldiarylphosphin, GRUR 1993, 651, 653 - Tetraploide Kamille).

    Ferner müssen die im Einzelnen vorzutragenden Tatsachen die konkreten Umstände erkennen lassen, aus denen sich die behauptete Benutzung nach Ort, Zeit, Art, benutzender Person und öffentlichem Zugänglichwerden ergeben soll (Schulte, Patentgesetz, 7. Auflage, § 59 Rdn. 103 ff., BGH in GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn, GRUR 1997, 740 - Tabakdose, m. w. N.).

  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BPatG, 24.03.2006 - 17 W (pat) 328/03
    Für eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Einspruchsbegründung ist es nämlich erforderlich, dass die Einsprechende die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Umstände im Einzelnen so darlegt, dass der Patentinhaber und das Patentgericht (§ 147 Abs. 3 PatG) daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes ziehen können (BGH in GRUR 1972, 592, 593 - Sortiergerät; GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn; GRUR 1988, 113, 114 - Alkyldiarylphosphin, GRUR 1993, 651, 653 - Tetraploide Kamille).
  • BGH, 29.04.1997 - X ZB 13/96

    "Tabakdose"; Anforderungen an Darlegung einer Vorbenutzung

    Auszug aus BPatG, 24.03.2006 - 17 W (pat) 328/03
    Ferner müssen die im Einzelnen vorzutragenden Tatsachen die konkreten Umstände erkennen lassen, aus denen sich die behauptete Benutzung nach Ort, Zeit, Art, benutzender Person und öffentlichem Zugänglichwerden ergeben soll (Schulte, Patentgesetz, 7. Auflage, § 59 Rdn. 103 ff., BGH in GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn, GRUR 1997, 740 - Tabakdose, m. w. N.).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BPatG, 24.03.2006 - 17 W (pat) 328/03
    Für eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Einspruchsbegründung ist es nämlich erforderlich, dass die Einsprechende die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Umstände im Einzelnen so darlegt, dass der Patentinhaber und das Patentgericht (§ 147 Abs. 3 PatG) daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes ziehen können (BGH in GRUR 1972, 592, 593 - Sortiergerät; GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn; GRUR 1988, 113, 114 - Alkyldiarylphosphin, GRUR 1993, 651, 653 - Tetraploide Kamille).
  • BGH, 13.10.1987 - X ZB 24/86

    "Alkyldiarylphosphin"; Anforderungen an die Begründung des Einspruchs gegen ein

    Auszug aus BPatG, 24.03.2006 - 17 W (pat) 328/03
    Für eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Einspruchsbegründung ist es nämlich erforderlich, dass die Einsprechende die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Umstände im Einzelnen so darlegt, dass der Patentinhaber und das Patentgericht (§ 147 Abs. 3 PatG) daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes ziehen können (BGH in GRUR 1972, 592, 593 - Sortiergerät; GRUR 1987, 513, 514 - Streichgarn; GRUR 1988, 113, 114 - Alkyldiarylphosphin, GRUR 1993, 651, 653 - Tetraploide Kamille).
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